Ehrenamtliche/r Behindertenbeauftragte/r (w/m/d) für den Landkreis Fürth
FINDE DEIN EHRENAMT
Wir sind für unsere rund 600 Mitarbeitenden ein familien- und lebensphasenbewusster Arbeitgeber im Herzen der Metropolregion Nürnberg.
Sie möchten dazu beitragen, die Inklusion und Barrierefreiheit in unserer Gesellschaft voranzubringen? Dann unterstützen Sie uns als
ehrenamtliche Behindertenbeauftragte / ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter (w/m/d) für den Landkreis Fürth
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bestellt der Landkreis eine Persönlichkeit zur Beratung des Landkreises in Fragen der Behindertenpolitik und zur Beratung der Menschen mit Behinderung im Landkreis:
Hintergrund ist das Ziel aus dem Bayerischen Behindertengleichstellungsesetz (BayBGG): Das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Es gilt der Grundsatz der ganzheitlichen Betreuung und Förderung.
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben und Verpflichtungen für den Kreisbehindertenbeauftragten:
- Der Behindertenbeauftragte berät den Landkreis bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des BayBGG.
- Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sind die besonderen Belange behinderter Frauen zu berücksichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen sowie künftige Benachteiligungen zu verhindern (vgl. Artikel 3 BayBGG).
Als Verpflichtung zur Gleichstellung Barrierefreiheit sieht Abschnitt 2 des BayBGG vor:
- Benachteiligungsverbot (Artikel 9)
- Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr (Artikel 10)
- Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen (Artikel 11)
- Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken (Artikel 12)
- Barrierefreies Internet und Intranet (Artikel 13)
- Barrierefreie Medien (Artikel 14)
Eine Satzung für die / den Behindertenbeauftragten (w/m/d) des Landkreises Fürth ist vorhanden.
WEITERE INFORMATIONEN:
Die Bestellung des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Für die ehrenamtliche Tätigkeit gibt es eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 183,43 €. Es erfolgt eine automatische Anpassung der Aufwandsentschädigung entsprechend der Besoldungserhöhungen der Grundgehälter der Besoldungsgruppe A und B.
INTERESSIERT?
Dann bewerben Sie sich über unsere Homepage bis zum 15.03.2026.
FRAGEN?
Herr Eichner steht Ihnen gerne unter 0911 / 9773 - 1006 zur Verfügung.
HINWEIS:
Das Amt des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die im Rahmen eines freiwilligen Engagements übernommen wird.
Es handelt sich hierbei um keine Stellenausschreibung.